Informationen zur Grippeschutzimpfung und Covid-19-Impfung

Auch dieses Jahr bieten wir wieder Termine für die Impfsprechstunde am Samstag an. Diese können jedoch nur telefonisch gebucht werden.

Grippeschutzimpfung (Influenza)

Ab Oktober 2023 ist die jährliche Grippeschutzimpfung wieder möglich. Impfung nach Terminvereinbarung auch samstags möglich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

 

  • für alle Personen ab 60 Jahre,
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe "Warum wird die saisonale Influenza-Impfung auch für Schwangere empfohlen?"),
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

(Quelle(gekürzt): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/FAQ01.html)

 

Für diese Personengruppen werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich versicherte Patientien und Patientinnen halten wir den Impfstoff in der Praxis vor, privat versicherte Patientien und Patientinnen benötigen ein Rezept für die Apotheke.

Einige Krankenkassen erstatten auch die Kosten für die Influenzaimpfung für Personen, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

In der letzten Impfsaison hat sich gezeigt, dass eine gleichzeitige Impfung mit der Corona-Impfung möglich ist und nicht zu erhöhten Nebenwirkungsraten geführt hat.

 

 

 

Covid-19 Impfung (Corona)

Ab Ende September steht der angepasste Biontec Impfstoff zur Verfügung.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Covid-19 Impfung zur Auffrischung

Es steht ausschließlich der neu angepasste COVID-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer (Omikron-Variante XBB.1.5) zur Verfügung.

  • Personen im Alter ≥ 60 Jahre,
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht,
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, sollen zukünftig weitere Auffrischimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten bekannten Antigenexposition – erhalten.

Sofern die letzte bekannte Antigenexposition (also Impfung oder Erkrankung) bereits mindestens 12 Monate zurückliegt, soll die Auffrischimpfung vorzugsweise im Herbst verabreicht werden.


Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Ebenso wird Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen
ohne Grundkrankheiten aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe und ihrer sehr geringen Hospitalisierungsinzidenz derzeit
keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung
empfohlen.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Covid-19 Impfung zur GRUNDIMUNISIERUNG

  • Alle Personen im Alter ≥ 18 Jahre sollen über eine Basisimmunität gegen Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019-(COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden. Es ist nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch abzuklären.

(Quelle(gekürzt): STIKO)

 

 

In der letzten Impfsaison hat sich gezeigt, dass eine gleichzeitige Impfung mit der Corona-Impfung möglich ist und nicht zu erhöhten Nebenwirkungsraten geführt hat.

 

Bitte beachten:

 

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Anamnesebogen zur COVID-19 Impfung zum Termin mit. Diesen können Sie in der Praxis erhalten oder hier runterladen.

 

 

 

 

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