Informationen zur Grippeschutzimpfung und Covid-19-Impfung
Grippeschutzimpfung (Influenza)
Für optimaler Impf-Zeitpunkt: Herbst
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Influenza-Impfung
- Für alle Personen im Alter ≥ 60 Jahre
- Für alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten z.B. Bluthochdruck , Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
- Für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
- Für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
(Quelle(gekürzt): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/FAQ01.html)
Für diese Personengruppen werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich versicherte Patientien und Patientinnen halten wir den Impfstoff in der Praxis vor, privat versicherte Patientien und Patientinnen benötigen ein Rezept für die Apotheke.
Einige Krankenkassen erstatten auch die Kosten für die Influenzaimpfung für Personen, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Es hat sich gezeigt, dass eine gleichzeitige Impfung mit der Corona-Impfung möglich ist und nicht zu erhöhten Nebenwirkungsraten geführt hat.
Covid-19 Impfung (Corona)
Für optimaler Impf-Zeitpunkt: Herbst
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Covid-19 Impfung in folgenden Fällen:
Die Empfehlungen wurden 2026 angepasst.
- Für alle Personen im Alter ≥ 75 Jahre
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht,
- Frauen im gebärfähigen Alter und gesunde Schwangere*
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Risikopatienten oder mit erhöhten Infektionsrisiko
* Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten
Sofern die letzte bekannte Antigenexposition (also Impfung oder Erkrankung) bereits mindestens 12 Monate zurückliegt, soll eine Auffrischimpfung (vorzugsweise im Herbst) verabreicht werden.
Es hat sich gezeigt, dass eine gleichzeitige Impfung mit der Corona-Impfung möglich ist und nicht zu erhöhten Nebenwirkungsraten geführt hat.
Bitte beachten:
Der COVID-19-Impfstoff kann nur über wird ausschließlich über die Praxis bestellt. Ein Rezept ist deshalb für privat versicherte Patientinnen nicht erforderlich/möglich.
