Informationen zur Grippeschutzimpfung und Covid-19-Impfung 

Grippeschutzimpfung (Influenza)

Für optimaler Impf-Zeitpunkt: Herbst

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Influenza-Impfung

 

 

  • Für alle Personen im Alter ≥ 60 Jahre
  • Für alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten z.B. Bluthochdruck , Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  • Für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
  • Für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

(Quelle(gekürzt): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/FAQ01.html)

 

Für diese Personengruppen werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich versicherte Patientien und Patientinnen halten wir den Impfstoff in der Praxis vor, privat versicherte Patientien und Patientinnen benötigen ein Rezept für die Apotheke.

Einige Krankenkassen erstatten auch die Kosten für die Influenzaimpfung für Personen, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Es hat sich gezeigt, dass eine gleichzeitige Impfung mit der Corona-Impfung möglich ist und nicht zu erhöhten Nebenwirkungsraten geführt hat.

 

 

 

Covid-19 Impfung (Corona)

Für optimaler Impf-Zeitpunkt: Herbst

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Covid-19 Impfung zur Auffrischung

 
 

  • Für alle Personen im Alter ≥ 60 Jahre
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht,
  • Alle Personen* im Alter von 18 – 59 Jahren bei unvollstän-
    diger Basisimmunität (< 3 Antigenkontakte oder
    ungeimpft).
  • Frauen im gebärfähigen Alter und gesunde Schwangere*
    jeden Alters bei unvollständiger Basisimmunität.
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem
    Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach
    einer COVID-19-Impfung keine schützende Immun-
    antwort zu erwarten ist.
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und
    Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientin-
    nen und Patienten oder Bewohnenden.

* Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten

Sofern die letzte bekannte Antigenexposition (also Impfung oder Erkrankung) bereits mindestens 12 Monate zurückliegt, soll eine Auffrischimpfung (vorzugsweise im Herbst) verabreicht werden.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Covid-19 Impfung zur GRUNDIMUNISIERUNG

  • Alle Personen im Alter ≥ 18 Jahre sollen über eine Basisimmunität gegen Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019-(COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden. Es ist nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch abzuklären.

(Quelle(gekürzt): STIKO)

 

Es hat sich gezeigt, dass eine gleichzeitige Impfung mit der Corona-Impfung möglich ist und nicht zu erhöhten Nebenwirkungsraten geführt hat.

 

Bitte beachten:

 

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Anamnesebogen zur COVID-19 Impfung zum Termin mit. Diesen können Sie in der Praxis erhalten oder hier runterladen.

 

Der COVID-19-Impfstoff kann nur über wird ausschließlich über die Praxis bestellt. Ein Rezept ist deshalb für privat versicherte Patientinnen nicht erforderlich/möglich.

 

 

 

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