UPDATE:

Am 7. April 2023 endet die Corona-Impfverordnung des Bundesministerium für Gesundheit. Das heißt, ab dem 8. April 2023 sind die Krankenkassen für die Kostenübernahme der Corona-Impfung zuständig. Bisher konnte jedoch mit den Krankenkassen keine Einigung zur Kostenübernahme gefunden werden. Daher muss laut KV Nordrhein ab dem 8. April vorübergehend eine Abrechnung über eine private Rechnung erfolgen, diese kann dann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens von den Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 

 

CORONA-IMPFUNG Auffrischung

 

Laut der derzeit geltenden Empfehlung für weitere Booster-Impfung (2. Booster-Impfung oder ggf. weitere) sollen folgende Personengruppen eine Auffrischimpfung erhalten:

 

Derzeit geltende Empfehlung:

  • Menschen mit nachgewiesener schwerer Immunschwäche.
    Sollten frühestens nach 3 Monaten nach der letzten Impfung / Infektion mit Covid eine weitere Booster-Impfung erhalten.

 

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben (s. u.)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeein­richtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt

Sollten frühestens nach 6 Monaten nach der letzten Impfung / Infektion eine weitere Booster-Impfung erhalten.

 

 

 Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, z. B.
 

  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression (z. B. HIV-Infektion, Z. n. Organtransplantation mit immunsuppressiver Therapie)
  • Autoimmunerkrankungen, inkl. rheumatologische Erkrankungen
  • Chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane
  • Chronische Lebererkrankungen, inkl. Leberzirrhose
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronische neurologische Erkrankungen
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen, inkl. Adipositas mit Body Mass Index (BMI) > 30 kg/m2 und Diabetes mellitus
  • Trisomie 21
  • Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie

     
  • Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie noch ungeimpfte Stillende 
     

Definition weiterer besonders gefährdeten Gruppen:

 

  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
  • Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, oder Personen in Schlüsselpositionen, z. B.
    Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
    Personal mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen in medizini­schen Einrichtungen
    Pflegepersonal und andere Tätige in der ambulanten und stationären Altenpflege oder Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
    Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
    Medizinisches Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
    LehrerInnen und ErzieherInnen
    Beschäftigte im Einzelhandel
    Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung
    Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
    Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur



Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Immundefizienten) kann es unter Berücksichtigung der bisherigen SARS-CoV-2-Antigenexpositionen (Infektion/Impfung) u. a. aufgrund der Immunoseneszenz sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis im Abstand von 6 Monaten zum vorangegangenen Ereignis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell durch die behandelnden ÄrztInnen getroffen werden.

 

(Quelle: STIKO Epidemiologische Bulletin 8/2023)

 

CORONA-IMPFUNG

 

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie sich impfen lassen können/sollen, verunsichert sind oder Fragen zu der Impfung haben, machen Sie bitte einen Termin in der Sprechstunde aus.

 

Falls Sie einen Termin direkt für die Impfung suchen, können Sie diesen jetzt online vereinbaren.

 


1. AUFFRISCHUNGSIMPFUNG CORONA (3. CORONA-IMPFUNG)

Auffrischungsimpfungen (= Booster-Impfungen) werden immer mit m-RNA-Impfstoffen (BioNTec oder Moderna durchgeführt).

 

 

Eine Auffrischungsimpfung gegen Covid 19 können erhalten:

  • Alle Personen ab 12 Jahren, in der Regel frühesten 3 Monate nach der 2. Impfung.
  • Nach einer Johnson&Johnson-Impfung ab 4 Wochen .
  • Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon (also ab dem 4. Monat)
  • Patienten mit einer starken Immunsupression (Schwächung der Immunsystem aufgrund einer Erkrankung oder durch entsprechende Medikamente). Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu dieser Gruppe gehören.

 

 

Optimierung der Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen (Anm.: Johnson & Johnson)

Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante und Omikron-Variante beobachtet. Aufgrund des geringen Impfschutzes empfiehlt die STIKO, eine Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen (Anm.: Johnson&Johnson-Impfstoff) erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten. Zur Vervollständigung sollte zusätzlich nach weiteren 3 Monaten eine zusätzlich mRNA-Impfung erfolgen!

 

 

Personen, die vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird eine Auffrischimpfung frühestens nach 3 Monaten (letzte Impfung bzw. Infektion) empfohlen.

 

(Quelle: www.rki.de)

 

 

CORONA-IMPFUNG AUCH FÜR KINDER UND JUGENDLICHE IM ALTER VON 12-17 JAHREN

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Corona-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren.

 

Es hat sich bisher eine sehr gute Verträglichkeit mit sehr niedriger Nebenwirkungsrate und starker Wirksamkeit gezeigt.

 

Daher bieten wir auch Impfungen für Jugendliche ab 12 Jahren mit BioNTec-Impfstoff an. Hier ist zu beachten, dass beide Erziehungsberechtigten der Impfung zustimmen müssen und das Kind bzw. der oder die Jugendliche von einem Elternteil zur 1. Impfung begleitet werden muss. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren brauchen keine Begleitung eines Erziehungsberechtigten, da sie laut geltender Rechtsauffassung in der Regel selbst einwilligungsfähig sind.

Wir empfehlen, bei Unklarheiten ggf. auch Rücksprache mit dem Kinderarzt / der Kinderärztin zu halten.

 

Impfungen für Kinder unter 12 Jahren nur nach Rücksprache im Einzelfall möglich.

 

Wenn Sie geimpft werden möchten, können Sie online einen Termin auswählen:

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin den Impfpass, Versicherungskarte und den ausgefüllten Anamnese-/Einwilligungsbogen und Aufklärungsbogen mit.

Diese werden beim ersten Impftermin jeweils ausgefüllt benötigt. Für die zweite Impfung oder Auffrischungsimpfungen (Booster) reicht jeweils ein neu ausgefüllter Anamnese-/Einwilligungsbogen.

 

Download der Aufklärungsbögen mRNA-Impfstoffe (BioNTec und Moderna)

 

 

Mit den Links gelangen Sie auf die RKI-Website.

Dort bitte Anamnese- und Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt anklicken und ausdrucken!

 

 

Zur Info:

Wir brauchen die Versicherungskarte nur für den Datenabgleich. Die Kosten für die Impfung werden derzeit von Bund getragen, nicht von den Krankenkassen.

 

Ablauf der Coronaimpfung in der Praxis

 

  • Kommen Sie bitte an dem von uns mitgeteilten Termin möglichst pünktlich in die ausgewiesene Etage (Hinweise im Treppenhaus/Eingang/Fahrstuhl beachten!) im Praxisgebäude.
  • Anschließend findet dann das ärztliche Gespräch und die eigentliche Impfung statt.
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